Lehre
              In der Lehre waren im Bürgerlichen Recht insbesondere das 
			  Sachenrecht und das Erbrecht Schwerpunkte. Die reichen 
			  Lehrerfahrungen im Sachenrecht sind in die drei Sachenrechtsbücher 
			  (»Sachenrechtstrilogie«) eingeflossen. Das Lehrbuch (zusammen mit 
			  Almuth Werner) hat mittlerweile sieben Auflagen erreicht, das 
			  Casebook »Fälle zum Sachenrecht« (mit Anne Röthel) drei Auflagen 
			  und das nicht ganz passend als Examinatorium bezeichnete 
			  Fragen-Antwort-Buch (zusammen mit Thomas Regenfus und anfangs mit 
			  Andrea Neumann) zwei Auflagen. Aus den ursprünglichen 
			  »Problemkatalogen« wurde ein neuartiges Lernmittel entwickelt, das 
			  insbesondere durch die zahlreichen Grafiken und die Einteilung der 
			  Lerninhalte nach Schwierigkeit und Relevanz in Grundlagen-, 
			  Vertiefungs-, Examens- und Zusatzinhalte Maßstäbe gesetzt hat. 
			  Hinzu kamen die die Vorlesung begleitenden Propädeutischen 
			  Übungen, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den 
			  Studierenden den anspruchsvollen und umfangreichen Stoff mit der 
			  Lösung von Fällen nahebrachten. Als weitere Vorlesungen sind 
			  Technik- und Umweltrecht, Wertpapierrecht, Handelsrecht, 
			  Familienrecht, Gesetzliche Schuldverhältnisse, Zivilprozessrecht 
			  und – wenn es zeitlich möglich war – Sportrecht zu nennen. 
				In den Anfangsjahren der Computerisierung waren die 
				juris-Kurse eine wichtige Einstiegshilfe. Die Erfahrungen aus 
				der Vorlesung »Grundkurs Wirtschaftsrecht « werden demnächst im 
				Lehrbuch Wirtschaftsrecht ihren Niederschlag finden. Weiterer 
				Schwerpunkt war in der Lehre das Seminar zum deutschen und 
				europäischen Technik- und Wirtschaftsrecht sowie zur 
				Rechtsvergleichung. Hier wurde deutlich, dass die Dynamik 
				technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen immer wieder zu 
				neuen spannenden Themen geführt hat. Nicht zu vergessen sind die 
				speziellen Lehrveranstaltungen für unsere ausländischen 
				Austauschstudenten. Hilfreich war insofern, dass das ZDF mit 
				Videomitschnitten der Fernsehsendung »Wie würden Sie 
				entscheiden?« – quasi als Dank für meine Mitwirkung bei zwei 
				Sendungen – diese Lehrveranstaltungen unterstützte und so einen 
				anschaulichen Eindruck vom Ablauf deutscher 
				Gerichtsverhandlungen verschaffte. 
				Nicht alles war von Erfolg gekrönt. So waren erhebliche 
				Vorarbeiten für ein Lehrbuch »Schuldrecht Allgemeiner Teil« 
				durch die Schuldrechtsreform überholt.
				Die Fertigstellung hätte einen Zeitaufwand bedingt, der nicht 
				mehr leistbar war. Nicht realisiert worden ist aus technischen 
				Gründen die Idee, die drei Sachenrechts-
				Lehrbücher auf einem elektronischen Medium so zu verknüpfen, 
				dass am PC ein Wechsel zwischen den dreien möglich ist: zum 
				Beispiel ein Wechsel von einem Fall des Casebooks in das 
				Lehrbuch, um zur Lösung des Falles benötigte Informationen zu 
				erhalten, oder ein Wechsel in das Examinatorium, um einen 
				Begriff zu klären oder um eine komprimierte Information zu einem 
				bestimmten Problem zu bekommen. Auch ein Einführungsbuch zum 
				Technikrecht, das anhand des Lebenszyklus eines Produkts die 
				Probleme des Technikrechts vom Patentschutz über die 
				Produkthaftung bis zur Entsorgung behandeln sollte, blieb im 
				Entwurf stecken und wurde mit Blick auf Industrie
				4.0 aufgegeben. 
				Ebenso erging es der Aktualisierung des 
				JuS-Auslandsstudienführers. Erhebliche Vorarbeiten – vor allem 
				zu den Länderberichten – wurden durch die ständigen 
				Aktualisierungen der im Internet verfügbaren Informationen 
				obsolet. So kam es nicht mehr zum Druck der dritten Auflage.